Wandervogel

Klassische Staatsdenker und Philosophen

Immanuel Kant

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Immanuel Kant

 1724 - 1804

 3. TEIL

  

Kritik der praktischen Vernunft - Was soll ich tun?

 (Gegenstand der Untersuchung: Wollen, Ethik, Sittlichkeit)

 Nach Kant ist der Mensch ein Vernunftwesen. Mit der Vernunft ist zweierlei - das Sollen und die Freiheit - gegeben.

 Das Sollen (auch: Pflicht, Sittengesetz, Gewissen, kategorischer Imperativ) ist für Kant ein unleugbares Faktum der Vernunft, dem menschlichen Wesen einverleibt. Sollen hat Gesetzescharakter, ist allgemeingültig, ohne Rücksicht auf Zeit, Umstände und Individuen. D.h. ohne Rücksicht auf Erfahrung. Die Freiheit ist eine Folgerung aus dem Sollen oder (wie Sollen) ebenso ein Faktum der Vernunft.

 Daraus leitet Kant das Prinzip der Sittlichkeit ab:

 Prinzip der Sittlichkeit:

 

"Handle so, daß die Maxime deines Willens jederzeit zugleich als Prinzip einer allgemeinen Gesetzgebung gelten könnte."

Der Gesetzescharakter des Sollens ergibt sich einzig und allein aus der Vernunft und ist unabhängig von der Erfahrung. Der Mensch ist ganz frei, steht aber doch unter dem Gesetz, nämlich der Vernunft. D.h. die Autonomie ist nicht selbstherrliche Willkür.

 Sittlich gut ist einzig die Handlung, die aus Pflicht und um der Pflicht willen (Achtung vor dem Gesetz) geschieht. (Ethischer Rigorismus Kants)

 Das Gesetz ist die Grundlage der Sittlichkeit, nicht die Glückseligkeit. Diese ist nur Folge der Sittlichkeit.

 In der Kritik der praktischen Vernunft postuliert Kant: Unsterblichkeit, Freiheit und Gott: Der Mensch erreicht das sittliche Ideal nie vollkommen, er wird immer danach streben. Nur Gott ist das Gute, das Vollkommene, die höchste Vernunft. Wie Leibniz spricht Kant vom "Reich der Gnaden" mit Gott an der Spitze. (Nach Kant einzig möglicher Gottesbeweis)

 Rechtsverständnis:

 Nach Kant ist Recht der "Inbegriff der Bedingungen, unter denen die Willkür des einen mit der Willkür des anderen bei einem allgemeinen Gesetz der Freiheit vereinigt werden kann". Recht wird zu einer Sache der äußeren Zwangsmaßnahmen. Kant macht eine scharfe Trennung zwischen Recht und Moral.

 

Staatsverständnis:

 Der Staat ist Kant zufolge eine Vereinigung von Menschen unter Rechtsgesetzen. Wie das Recht ist auch der Staat eine äußere Institution, mit einer Dreigewaltenteilung, um Freiheit der Individuen zu schaffen.

 

Mündigkeit / Unmündigkeit

 

In einem Aufsatz der Berlinischen Monatszeitschrift, dem führenden Organ der deutschen Aufklärung, beantwortet Immanuel Kant 1784 die Frage "Was ist Aufklärung?":

 

"Aufklärung ist der Ausgang des Menschen aus seiner selbstverschuldeten Unmündigkeit. Unmündigkeit ist das Unvermögen, sich seines Verstandes ohne Leitung eines andern zu bedienen. Selbstverschuldet ist diese Unmündigkeit, wenn die Ursache derselben nicht aus Mangel des Verstandes, sondern der Entschließung und des Mutes liegt, sich seiner ohne Leitung eines andern zu bedienen. 'Sapere aude! Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen!' ist also der Wahlspruch der Aufklärung."

 

Mit dieser Antwort weicht Kant von den traditionellen Definitionen von "Aufklärung" ab. Er unterscheidet drei Formen von Unmündigkeit:

Natürliche Unmündigkeit: unreifes Alter

Gesetzliche oder bürgerliche Unmündigkeit: wenn jemand, der seine Angelegenheiten selbst nicht mehr führen kann, vom Staat entmündigt wird

Moralische Unmündigkeit: selbstverschuldete Unmündigkeit (siehe obiges Kant-Zitat)

Die moralische Mündigkeit muß vom Menschen selbst erworben werden, schließt also einen Willensakt mit ein, der am Beginn des Ausgangs aus der selbstverschuldeten Unmündigkeit steht. Aufklärung ist nach Kant nicht nur eine Sache des Verstandes, sondern auch eine Sache des Selbsttuns, der Selbstverantwortung, der Entschlossenheit, der Risikobereitschaft und des Mutes. Sie ist nicht nur eine Leistung des Intellekts, sondern auch des Charakters.

Die Aufklärung ist nicht nur durch Vorurteile, Zeitströmungen, veröffentlichte Meinungen und Ideologien gefährdet, sondern sie ist auch gefährdet durch Feigheit, Bequemlichkeit und Trägheit.

Eine Entmündigung des Bürgers geschieht auch durch den Sozial- und Wohlfahrtsstaat sowie durch Versicherungen. Kant spricht vom "despotischen Staat", weil der Staat seine Untertanen zwingt, nach seinen eigenen Vorstellungen glücklich zu werden.

 

Literatur:

 



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